Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Angebote

Angebote werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Angebotes verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Angebot verzeichneten Leistungen. Die im Angebot verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum das Angebot trägt. Die Gültigkeit eines Angebotes endet zwei Monate nach Ausstellungsdatum. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Preise

Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig, exkl. Mehrwertsteuer, ab Werk Sofia. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.

Auftragserteilung

Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen
erfüllt so wie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftrag kann schriftlich, per Telefax, per Brief oder per e-mail erfolgen und kann nicht mehr storniert werden. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers.

Leistungsfristen und -termine

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst
verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers
zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarten Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten
sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.

Ö-Normen

Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur in so weit, als sie diesen
Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlich aus geführten Konstruktionsmaßen sowie eingebauten erforderlichen Beschlägen. Eventuell anfallende Planungskosten werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Fa. Femag Bulgaria Ltd., Ovcha Kupel 1, Bl. 8, 1618 Sofia. Im Falle von Streitigkeiten ist für beide Teile das Handelsgericht Wien, verbindlich. Anzuwenden ist immer österreichisches Recht.

Übernahme

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen; der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen ist.

Zahlungen

Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung
über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 % jährlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungs – oder

 

Schadensansprüche gegen seine Verpflichtung aufzurechnen oder deshalb seine Leistung zurückzuhalten.
Sollte nur eine Zahlungsverpflichtung, die der Auftraggeber Femag Bulgaria Ltd. gegenüber hat, wenn auch aus einem anderen Auftrag, vom Auftraggeber nicht erfüllt werden, ist Femag Bulgaria Ltd. berechtigt, alle ihr zustehenden Forderungen fällig zu stellen, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden geleistete Zahlungen immer auf die ältesten fälligen Rechnungen angerechnet.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und eventuell montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sollte die Pfändung des Femag Bulgaria Ltd. gehörenden Liefergegenstandes durch Dritte versucht werden, hat der Auftraggeber auf das Eigentum bzw. Miteigentum von Femag Bulgaria Ltd. aufmerksam zu machen und Femag Bulgaria Ltd. unverzüglich schriftlich zu verständigen, unter genauer Anführung der Daten, wie Gerichtszahl, Pfändungstag, betreifender Gläubiger, dessen Anwalt, betriebene Forderung. Alle, mit der Wahrung ges Eigentums von Femag Bulgaria Ltd. verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zur Gänze zu ersetzen. Im Falle von Zahlungsverzug (Ausgleich und Konkurs) ist Femag Bulgaria Ltd. berechtigt, Preisvereinbarungen fristlos aufzukündigen.

Gewährleistungen und Schadenersatz

Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in
den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schließeinrichtungen
und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme durch den Auftraggeber oder einen von diesem
bestimmten Dritten schriftlich gemeldet werden. Wenn seitens des Auftraggebers oder Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt, hat Femag Bulgaria Ltd. nicht mehr Gewähr zu leisten. Femag Bulgaria Ltd. ist verpflichtet, jene Teile ihrer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, mangelhafter Ausführung, welche die Gebrauchsfähigkeit des Kaufgegenstandes beeinträchtigt, nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Die Aufforderung hierzu hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind

Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafte Lagerung, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie unsachgemäße Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Sach- und Personenschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Femag Bulgaria Ltd. an den Auftraggeber. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird.